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Wirtscha
Transparenzregister
Aktuelle Informationen
aus der Kanzlei
Rechtsanwalt Markus Lehmkühler
Zum Autor:
Sebastian Harder ist Rechtsanwalt und Fachan-
walt für Insolvenzrecht in der Kanzlei Lehmkühler
Rechtsanwälte Steuerberater.
Er berät und vertritt Gesellschaen und Einzel-
unternehmer, insbesondere im Fall einer wirt-
schalichen bzw. insolvenzrechtlichen Krise.
Gesellschaer und Geschäsleiter berät er in
diesem Kontext mit dem Ziel einer Vermeidung
von Haungsrisiken.
Herr Harder ist ferner als Liquidator tätig und
wird von mehreren Insolvenzgerichten regel-
mäßig als Insolvenzverwalter bestellt.
Rechtsanwalt Sebastian Harder
Fotos © Silke Steinraths
Das Transparenzregister –
Ein immer noch unbekanntes Wesen (?)
In Gesprächen mit Gesellscha ern und Geschä sleitern stellt man immer wieder fest, dass das
Schlagwort Transparenzregister zwar geläug ist, Einzelheiten aber weitgehend unbekannt sind
und bei diesem Thema „auf Lücke gesetzt“ wird. Dies ist jedoch nicht ohne Risiko, da bei einem Ver-
stoß gegen die gesetzlichen Regelungen zum Transparenzregister empndliche Bußgelder drohen.
1. Was ist das Transparenzregister und welchem Zweck dient es?
Das Transparenzregister ist gesetzlich geregelt im deutschen Geldwäschegesetz (GwG). Es handelt sich um ein elektronisches Re-
gister, in dem die sogenannten wirtschaftlich Berechtigten (hierzu sogleich) von im Gesetz näher bezeichneten Gesellschaften und
Vereinigungen erfasst werden sollen. Das Transparenzregister wird geführt von der Bundesanzeiger Verlag GmbH. Die Rechts- und
Fachaufsicht führt das Bundesverwaltungsamt, eine deutsche Bundesbehörde. Diese ist auch zuständig für die Verhängung von
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