Page 8 - KABINETT-2020-01
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Wirtscha


                                                                                                                                                 Transparenzregister


















                       Aktuelle Informationen
                            aus der Kanzlei




                                                                                                     Rechtsanwalt Markus Lehmkühler


                                                                   Zum Autor:
                                                                   Sebastian Harder ist Rechtsanwalt und Fachan-
                                                                   walt für Insolvenzrecht in der Kanzlei Lehmkühler
                                                                   Rechtsanwälte Steuerberater.
                                                                   Er berät und vertritt Gesellscha“en und Einzel-
                                                                   unternehmer,  insbesondere  im  Fall  einer  wirt-
                                                                   scha“lichen  bzw.  insolvenzrechtlichen  Krise.

                                                                   Gesellscha“er  und  Geschä“sleiter  berät  er  in
                                                                   diesem Kontext mit dem Ziel einer Vermeidung
                                                                   von Ha“ungsrisiken.
                                                                   Herr  Harder  ist  ferner  als  Liquidator  tätig  und
                                                                   wird  von  mehreren  Insolvenzgerichten  regel-

                                                                   mäßig als Insolvenzverwalter bestellt.
                                                                   Rechtsanwalt Sebastian Harder
                                                                   Fotos ©  Silke Steinraths


                                   Das Transparenzregister –


                  Ein immer noch unbekanntes Wesen (?)




            In Gesprächen mit Gesellscha ern und Geschä sleitern stellt man immer wieder fest, dass das
            Schlagwort Transparenzregister zwar geläu„g ist, Einzelheiten aber weitgehend unbekannt sind
            und bei diesem Thema „auf Lücke gesetzt“ wird. Dies ist jedoch nicht ohne Risiko, da bei einem Ver-
            stoß gegen die gesetzlichen Regelungen zum Transparenzregister emp„ndliche Bußgelder drohen.

            1. Was ist das Transparenzregister und welchem Zweck dient es?

            Das Transparenzregister ist gesetzlich geregelt im deutschen Geldwäschegesetz (GwG). Es handelt sich um ein elektronisches Re-
            gister, in dem die sogenannten wirtschaftlich Berechtigten (hierzu sogleich) von im Gesetz näher bezeichneten Gesellschaften und
            Vereinigungen erfasst werden sollen. Das Transparenzregister wird geführt von der Bundesanzeiger Verlag GmbH. Die Rechts- und
            Fachaufsicht führt das Bundesverwaltungsamt, eine deutsche Bundesbehörde. Diese ist auch zuständig für die Verhängung von



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