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Wirtscha
Des Weiteren sind nunmehr alle Staats- • Für GmbHs, (Europäische) Genos- intensiviert und vermehrt Bußgeld-
angehörigkeiten der zum Transparenz- senschaften und Partnerschaften bescheide bei Verstößen erlassen. Es
register gemeldeten wirtschaftlich Be- war eine Übergangsfrist bis zum ist zu erwarten, dass sich diese Praxis
rechtigten anzugeben. Früher genügte 30.06.2022 maßgeblich. fortsetzt und die Überprüfungen weiter
die Nennung lediglich einer Staatsan- • In allen anderen Fällen besteht eine ausgedehnt werden.
gehörigkeit.
Frist bis zum 31.12.2022 Geschäftsleitungen mitteilungsp ichti-
Unternehmen, die ihre Meldung zum ger Unternehmen sollten daher unver-
Transparenzregister zuletzt vor dem In- 4. Handlungsbedarf für Unter- züglich prüfen, ob sie ihren P ichten
krafttreten des TraFinG, also vor dem nehmen und ihre Geschäslei- nachgekommen sind, insbesondere also:
01.08.2021 aktualisiert haben, tun also tung: Bußgelder vermeiden! • ob überhaupt wirtschaftlich Be-
gut daran zu prüfen oder prüfen zu rechtigte zum Transparenzregister
lassen, ob die gemeldeten Daten auch Aus Sicht der meldep ichtigen Unter- gemeldet wurden,
unter Berücksichtigung der neuen und nehmen ist eine Beachtung der ge-
geänderten Rechtslage noch zutreffend setzlichen Vorschriften zum Transpa- • ob die richtigen Personen gemeldet
und vollständig sind. renzregister insbesondere deshalb von wurden und
Wichtig zu wissen: Sofern sich aus den Relevanz, weil Verstöße gegen Melde- • ob die Meldungen auch im Übrigen
jüngsten Gesetzesänderungen für mit- p ichten selbst in scheinbar einfachen noch immer inhaltlich zutreffend
teilungsp ichtige Unternehmen Hand- Fällen mit Geldbußen bis zu 150.000 und vollständig sind.
lungsbedarf ergibt, sieht das Gesetz Euro geahndet werden können. Zuletzt Dies gilt insbesondere vor dem Hinter-
hierfür Übergangsfristen vor: hat das Bundesverwaltungsamt die Prü- grund der oben angesprochenen Ände-
fung der Einhaltung der Meldep ichten
• Für Aktiengesellschaften und Ge- rung der Gesetzlage im vergangenen
sellschaften in der Rechtsform Jahr und den hiermit verbundenen er-
einer SE oder KGaA galt eine Über- weiterten Mitteilungsp ichten.
gangsfrist bis zum 31.03.2022.
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