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Wirtscha

            Des Weiteren sind nunmehr alle Staats-  • Für GmbHs, (Europäische) Genos-    intensiviert und vermehrt Bußgeld-
            angehörigkeiten  der zum Transparenz-     senschaften und Partnerschaften    bescheide bei Verstößen erlassen. Es
            register gemeldeten wirtschaftlich Be-    war eine Übergangsfrist bis zum    ist zu erwarten, dass sich diese Praxis
            rechtigten  anzugeben. Früher genügte     30.06.2022 maßgeblich.             fortsetzt und die Überprüfungen weiter
            die Nennung lediglich einer Staatsan-   • In allen anderen Fällen besteht eine   ausgedehnt werden.
            gehörigkeit.
                                                      Frist bis zum 31.12.2022           Geschäftsleitungen mitteilungsp ichti-
            Unternehmen, die ihre Meldung zum                                            ger Unternehmen sollten daher unver-
            Transparenzregister zuletzt vor dem In-  4. Handlungsbedarf für Unter-       züglich prüfen, ob sie ihren P ichten
            krafttreten des TraFinG, also vor dem   nehmen und ihre Geschä“slei-         nachgekommen sind, insbesondere also:
            01.08.2021 aktualisiert haben, tun also   tung: Bußgelder vermeiden!          • ob überhaupt wirtschaftlich Be-
            gut daran zu prüfen oder prüfen zu                                               rechtigte zum Transparenzregister
            lassen, ob die gemeldeten Daten auch   Aus Sicht der meldep ichtigen Unter-      gemeldet wurden,
            unter Berücksichtigung der neuen und   nehmen ist eine Beachtung der ge-
            geänderten Rechtslage noch zutreffend   setzlichen Vorschriften zum Transpa-  • ob die richtigen Personen gemeldet
            und vollständig sind.                  renzregister  insbesondere  deshalb von   wurden und
            Wichtig zu wissen: Sofern sich aus den   Relevanz, weil Verstöße gegen Melde-  • ob die Meldungen auch im Übrigen
            jüngsten Gesetzesänderungen für mit-   p ichten selbst in scheinbar einfachen    noch immer inhaltlich zutreffend
            teilungsp ichtige Unternehmen Hand-    Fällen mit Geldbußen bis zu 150.000       und vollständig sind.
            lungsbedarf ergibt, sieht das Gesetz   Euro geahndet werden können. Zuletzt   Dies gilt insbesondere vor dem Hinter-
            hierfür Übergangsfristen vor:          hat das Bundesverwaltungsamt die Prü-  grund der oben angesprochenen Ände-
                                                   fung der Einhaltung der Meldep ichten
             • Für Aktiengesellschaften und Ge-                                          rung der Gesetzlage im vergangenen
                sellschaften in der Rechtsform                                           Jahr und den hiermit verbundenen er-
                einer SE oder KGaA galt eine Über-                                       weiterten Mitteilungsp ichten.
                gangsfrist bis zum 31.03.2022.






















































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