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Wirtschaft
Aktuelle Informationen
aus der Kanzlei
Zur Autorin:
Mareike Arns, LL.M. (Bristol) ist als
Rechtsanwältin und Fachanwältin
für Arbeitsrecht in der Kanzlei Lehm-
kühler Rechtsanwälte Steuerberater
tätig. Dort berät und vertritt sie Man-
danten in sämtlichen Bereichen des
Arbeits- und Datenschutzrechts so-
wie im Bank- und Kapitalmarktrecht.
Rechtsanwältin Mareike Arns
Fotos © Andreas Sartor
Finanzielle Veränderungen in der Coronakrise
Rechtsanwältin Mareike Arns im Interview mit KABINETT
Welche Kosten muss das Unternehmen tragen, wenn es seine geber die entsprechenden Anschaffungskosten zu tragen. An-
Mitarbeiter im Zuge von Corona für eine begrenzte Zeit ins Home- gesichts der vorübergehenden Home-Office-Zeit dürfte hier in
Office schickt? vielen Fällen jedoch eine kostengünstige Investition in gebrauch-
In diesen Fällen ist die Kostentragungspflicht der Unterneh- te Arbeitsmittel oder das Mieten sowie Leasen von Geräten aus-
men als Arbeitgeber sehr begrenzt, und der konkrete Umfang reichen. Ähnlich sieht es bei der Büroeinrichtung aus. Eine solche
dieser Kostentragungspflicht in der Regel unklar. Um hier sollte nur angeschafft werden, wenn die gegebenen Sitzmöglich-
Klarheit zu schaffen und Streitigkeiten vorzubeugen, sollten keiten mit den arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen nicht in
in diesem Zusammenhang vertragliche Regelungen zwischen Einklang zu bringen sind. Die Erstattung einer anteiligen Woh-
den Unternehmen und den betroffenen Mitarbeitern getrof- nungsmiete kommt regelmäßig mangels Mehrkosten oder ein-
fen werden. Dies kann auch noch nachträglich erfolgen. geschränkter Nutzung nicht in Betracht. Ein Erstattungsanspruch
Wenn die Mitarbeiter etwa über keinen PC verfügen, den sie hinsichtlich des Internet- und Telefonanschlusses besteht in der
im Home-Office nutzen können, hat grundsätzlich der Arbeit- Regel mangels zusätzlicher Kosten für die Mitarbeiter nicht. Die
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