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Wirtschaft






















                       Aktuelle Informationen
                            aus der Kanzlei












                                                                   Zur Autorin:
                                                                   Mareike Arns, LL.M. (Bristol) ist als

                                                                   Rechtsanwältin und Fachanwältin
                                                                   für Arbeitsrecht in der Kanzlei Lehm-
                                                                   kühler  Rechtsanwälte  Steuerberater

                                                                   tätig. Dort berät und vertritt sie Man-
                                                                   danten in sämtlichen Bereichen des

                                                                   Arbeits- und Datenschutzrechts so-
                                                                   wie im Bank- und Kapitalmarktrecht.



                                                                Rechtsanwältin Mareike Arns
                                                                Fotos © Andreas Sartor

             Finanzielle Veränderungen in der Coronakrise



                                 Rechtsanwältin Mareike Arns im Interview mit KABINETT


            Welche Kosten muss das Unternehmen tragen, wenn es seine   geber die entsprechenden Anschaffungskosten zu tragen. An-
            Mitarbeiter im Zuge von Corona für eine begrenzte Zeit ins Home-  gesichts der vorübergehenden Home-Office-Zeit dürfte hier in
            Office schickt?                                          vielen Fällen jedoch eine kostengünstige Investition in gebrauch-
            In diesen Fällen ist die Kostentragungspflicht der Unterneh-  te Arbeitsmittel oder das Mieten sowie Leasen von Geräten aus-
            men als Arbeitgeber sehr begrenzt, und der konkrete Umfang   reichen. Ähnlich sieht es bei der Büroeinrichtung aus. Eine solche
            dieser Kostentragungspflicht in der Regel unklar. Um hier   sollte nur angeschafft werden, wenn die gegebenen Sitzmöglich-
            Klarheit zu schaffen und Streitigkeiten vorzubeugen, sollten   keiten mit den arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen nicht in
            in diesem Zusammenhang vertragliche Regelungen zwischen   Einklang zu bringen sind. Die Erstattung einer anteiligen Woh-
            den Unternehmen und den betroffenen Mitarbeitern getrof-  nungsmiete kommt regelmäßig mangels Mehrkosten oder ein-
            fen werden. Dies kann auch noch nachträglich erfolgen.   geschränkter Nutzung nicht in Betracht. Ein Erstattungsanspruch
            Wenn die Mitarbeiter etwa über keinen PC verfügen, den sie   hinsichtlich des Internet- und Telefonanschlusses besteht in der
            im Home-Office nutzen können, hat grundsätzlich der Arbeit-  Regel mangels zusätzlicher Kosten für die Mitarbeiter nicht. Die

                                                                                                                Kabinett  |  7
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